Dienstgeberbeitrag zum FLAF bei ausländischer SV-Pflicht

Das BMSG hat in einem Erlass am 27. Jänner 2003 (AÖF 2003/56) festgelegt, dass keine Verpflichtung zur Abfuhr eines Dienstgeberbeitrages zum FLAF besteht, falls keine inländische Sozialversicherungspflicht vorliegt.

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