Geringfügig Beschäftigte - 1998-2001 zurückkassiert und für 2002 zahlen

Mag. Kilches von der Kanzlei Hoffmann-Ostenhof betreut derzeit ein Musterverfahren, um auch für jene Antragsteller, die die Anlaßfallwirkung bei der Gesetzesaufhebung von § 53a ASVG erlangt haben, auch für 2002 eine Rückerstattung durchzusetzen.Letztendlich führte nämlich alleine die lange Fristsetzung für das Außerkrafttreten des Gesetzes (31.3.2003) durch den VfGH dazu, dass selbst Dienstgeber die eine Rückerstattung für Zahlungen in den Jahren 1998-2001 erhalten haben für 2002 dennoch eine Zahlung leisten müssen. Dies ist mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip schwer vereinbar, weil diese Antragsteller überhaupt nie eine Chance hatten, die Geltung des Gesetzes auch für das Jahr 2002 anzufechten.Kontaktinfo: rkilches@ostenhof.com

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