Zwei neue Entscheidungen zu Mitarbeiterrabatten

Der VwGH hat in zwei Entscheidungen zu Mitarbeiterrabatten im Bereich der Lohnsteuer Stellung genommen:1) Preisnachlassgutscheine für DienstnehmerDer VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 8. Mai 2003 (99/15/0101) angeführt, dass Preisnachlassgutscheine auf Eigenmarken eines Einzelhandelsunternehmen als lohnsteuerpflichtiger (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitslohn zu qualifzieren sind. Die Qualifizierung erfolgt auch dann, wenn die Einlösung der Gutscheine mit einer Mindestabgabemenge verbunden ist und daher auch ein erhebliches Interesse an der Einlösung aufgrund der erwarteten Umsatzsteigerung liegt. Für die Berechnung des Vorteils aus dem Dienstverhältnis wurden nicht Groß- oder Dauerkundenpreise sondern die Vergleichspreise im Einzelhandel herangezogen.2) Verbilligte TreibstoffabgabeErfolgt die verbilligte Abgabe von Treibstoff ausschließlich an (ehemalige) Dienstnehmer bzw. deren Angehörige, so liegt ein lohnsteuerpflichtiger (sozialversicherungspflichtiger) geldwerter Vorteil vor (VwGH 29. April 2003, 99/14/0240)

 

VwGH 29.4.2003, 99/14/0240 (Volltext)

VwGH 8.5.2003, 99/15/0101 (Volltext)

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