Überprüfungsaktion der SVA (Gewerbliche Sozialversicherung)

Die gewerbliche Sozialversicherungsanstalt überprüft derzeit wieder Freiberufler auf eine Pflichtversicherung als neuer selbständig Erwerbstätiger.

Die SVA hat vor kurzem wieder Freiberufler angeschrieben um eine allfällige Pflichtversicherung nach dem GSVG (Neuer selbständig Erwerbstätiger) zu überprüfen. Wie auch schon bisher waren die aktuellen Einkommensteuerbescheide der Finanzverwaltung der Anlass dafür.

Bitte beachten Sie, dass bei einer verspäteten Anmeldung (aufgrund der Zusendung der Versicherungserklärung durch die SVA) ein Beitragszuschlag von 9,3% auf die vorgeschriebenen Beiträge verhängt wird.

Weiters wurden auch jene Freiberufler angeschrieben, die das "Opting-Out" in der Krankenversicherung genutzt haben. Dies sind u.a. Apotheker, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte, etc. Sofern die Einkünfte aus "krankenversicherungsfreien" freiberuflichen Tätigkeiten (Tätigkeiten des jeweiligen Berufszweiges) bestehen, genügt es die Versicherungserklärung mit der diesbezüglichen Erklärung sowie mit dem Hinweis auf die aktive Zugehörigkeit zur Berufsgruppe/Kammer an die SVA zu senden. In vielen Fällen wird eine Telefonat ausreichen!

Siehe auch nähere Infos im untenstehenden Link:

 

Überprüfungsaktion der SVA

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