Sonderklassegelder als selbständige oder nicht selbständige Einkünfte?
Das BFG hat sich in einer interessanten Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Bezug von Sonderklassegelder als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren sind. Da die Einnahmen der Sonderklassegelder vom Patienten (Versicherung) direkt an die Krankenanstalt geflossen sind und danach erst weiter an den Arzt, ist das BFG der Ansicht, dass hier Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit vorliegen (siehe BFG RV/2101064/2018, 02.09.2025)
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