IFB-Wartetastenverlust und Beitragsgrundlage im GSVG

IFB-Wartetastenverlust kürzt nicht die Beitragsgrundlage im GSVG.

Sollte im Einkommensteuerbescheid ein IFB-Wartetastenverlust angeführt sein, so kürzt dieser zwar die steuerlichen nicht jedoch die sozialversicherungsrechtlichen Einkünfte. Die Beitragsgrundlage im GSVG wird daher ohne Berücksichtigung des Wartetastenverlustes gebildet. 

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