Einmalpensionszahlung am 1. Juni 2004

Mit 1. Juni 2004 erfolgt die einmalige Pensionszahlung für jene Pensionisten, die aufgrund der Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages um 0,5%-Punkte eine niedrigere Pension ausbezahlt bekommen.

Mit 1. Juni 2004 erfolgt die einmalige Pensionszahlung für jene Pensionisten, die aufgrund der Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages um 0,5%-Punkte eine niedrigere Pension ausbezahlt bekommen. Dies trifft aber nur jene Pensionisten (auch für Waisenpension und Bezieher einer Ausgleichszulage) mit einer Bruttopension unter € 780,-- monatlich. Zur Mai-Pension wird es eine Einmalzahlung in der Höhe von 0,6% der Jahrespension 2004 geben. Liegt ein größerer Verlust gegenüber der Pension 2003 vor, so wird auch dieser ausgeglichen.

 

 

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