Erhöhung pauschale Reiseaufwandsentschädigungen im EStG ab 1.1.2023

Am 13.12.2022 wurde im NR das "Energiekrisenbeitrag-Strom-Bundesgesetz" beschlossen. Im Rahmen des Beschlusses wurde auch § 3 Abs 1 Z 16c EStG 1988 (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung) für 2023 und Folgenjahr geändert. Zukünftig können nicht mehr nur € 60,-- pro Tag sondern sogar € 120,-- und monatlich statt € 540,-- sogar bis zu € 720,-- steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen ausgezahlt werden. Zusätzlich wurde angeführt, dass Auszahlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen an die Finanz zu melden ist (war bisher nicht der Fall). Hier geht es zum Beschluss.

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