Sanierungsgewinnbefreiung auch für Nachbemessung 2001 bis 2003 möglich?

Antragsbefreiung von Sanierunsgewinnen im GSVG erst für Nachbemessung 2004 möglich!

In meinen Seminaren werde ich immer wieder gefragt, ob die Antragsbefreiung von Sanierungsgewinnen, die ab 1. Jänner 2004 in die gewerbliche Sozialversicherung (wieder) aufgenommen wurde, auch für die Nachbemessungen der Vorjahre, dh. 2001 bis 2003 gilt?

Dies ist leider nicht möglich. Die Antragsbefreiung für die Ausnahme von Sanierunsgewinnen ist erst ab der Nachbemessung 2004 (Veranlagung 2004) möglich.

 

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