Kein neuer Urlaubskrankenschein für Reisen in die Schweiz

Der neue Urlaubskrankenschein, der mit 1. Juni 2004 auszustellen ist, ist für Reisen in die Schweiz nicht anwendbar. Dies gilt allerdings nur für Staatsangehörige der neuen EU-Staaten und für die Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz im EU-Staat!

Der neue Urlaubskrankenschein, der mit 1. Juni 2004 auzustellen ist, ist für Reisen, dh. in Bezug auf die Schweiz, nicht auszustellen. Hier müssen erst die rechtlichen Voraussetzungen zwischen der EU und der Schweiz geregelt werden. Dies gilt allerdings nur für Staatsangehörige der neuen EU-Staaten und für die Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in einem EU-Staat!

 

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