Werbemittelverteiler - echte Dienstnehmer?

Wann liegt bei Werbemittelverteilern ein echtes Dienstverhältnis vor?

Der VwGH hat mit seiner Entscheidung vom 26.5.2004 (2001/08/0026) nicht Neues festgestellt. Ein Werbemittelverteiler, der sich an bestimmten (vom Dienstgeber) festgelegten Tagen zu einer bestimmten Zeit bei ihm einzufinden hat und dann gemeinsam mit weiteren Verteilern in einem KFZ in die jeweiligen Verteilungsorte geführt wird und dort nach Vorgabe des Dienstgebers die Zettel zu verteilen haben, ist als echter Dienstnehmer anzusehen.

Leitsatz des VwGH:
Ein festgestellter Nichtgebrauch von der einem Beschäftigten verbal eingeräumten Berechtigung, sich generell vertreten zu lassen, ist bei der (unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden) Klärung der Frage mitzuberücksichtigen, ob dem Beschäftigten auch tatsächlich rechtswirksam eine generelle Vertretungsbefugnis eingeräumt
wurde, oder ob es sich hiebei nur um eine "Scheinvereinbarung"
handelte (Hinweis E 25.1.1994, 92/08/0226).

 

 

Volltext Judikat VwGH

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