Option für Sach- bzw. Geldleistungsberechtigte im GSVG verlängert!

Im Frühjahr 2003 wurde die Option für die Geld- und Sachleistungsberechtigten im GSVG eingeführt. Mit dem SRÄG 2004 wird die Option auch 2005 möglich sein.

Mit Frühjahr 2003 wurden u.a. auch die beiden Optionen in der Krankenversicherung im GSVG eingeführt. Geldleister können sich um einen Betrag von monatlich € 2,-- den Bezug von Patientenscheinen sichern. Sachleister kommen durch die Zahlung eines Betrag von monatlich rund € 61,00 in den Genuss des Sonderklassenersatzes. Diese Optionen sollten laut Gesetz mit Ende 2004 auslaufen. Durch die Änderung im § 294 Abs 1 und Abs 2 GSVG wurde diese Außerkrafttretensbestimmung aufgehoben. Die Optionen können daher auch ab dem Jahre 2005 in Anspruch genommen werden.

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