Anerkennung von Dienstreisen auch ohne Beleg möglich?

Werden vom Unternehmer bei einer GPLA-Prüfung Belege zu einer vorhandenen Reisekostenaufstellung nicht beigestellt, so unterliegen die ausbezahlten Diäten der Beitrags- und Lohnsteuerplicht.

Der VwGH hat in einem Erkenntnis (21.4.2004, 2001/08/0147) entschieden, dass trotz Vorlage einer Aufstellung von Reisekosten (Datum, Beginn, Ende, Ausgangs- und Zielpunkt, Kilometeranzahl), diese als beitragspflichtig bzw. lohnsteuerpflichtig anzusehen sind, falls keine Belege oder Aufzeichnungen beigebracht werden, auf deren Grundlage eine solche Aufstellung allenfalls angefertigt worden ist.

 

Erkenntnis Volltext

Leitsatz

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