Vorgangsweise bei Diäten und freien Dienstnehmern - Aufrollung!

Wie erfolgt die Vorgangsweise bei der Rückabwicklung von beitragsfreien Diäten?

Die NÖ-GKK (NÖDIS, Juni 2006) hat nun erstmals zur Rückabwicklung von beitragspflichtigen Diäten ab 1. Mai 2005 Stellung genommen. Diese Diäten sollen aufgrund einer gesetzlichen Änderung im § 49 Abs 3 Z 1 ASVG rückwirkend mit 1. Jänner 2005 wieder beitragsfrei gestellt werden. Allerdings ist das Gesetz zwar schon im Nationalrat beschlossen - es wurde aber im Bundesrat beeinsprucht und daher noch nicht im BGBl. veröffentlicht.

Sobald die Veröffentlichung erfolgt, können Dienstgeber für Beitragszeiträume, in denen die Reisekostenvergütungen beitragspflichtig abgerechnet wurden, eine Aufrollung durchführen. Bitte beachten Sie, dass dann auch die entsprechenden Lohnzettel zu korrigieren sind und daher nochmals an die GKK zu übermitteln sind

Nähere Infos gibt es hier:

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