Vorzeitige Alterpension und Altersteilzeit

Für bestimmte "Altersteilzeiter" gibt es Sonderregelungen für das Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer!

Mit Pensionsreform 2003/2004 wurde vor rund einem Jahr auch eine Sonderregelung für "Altersteilzeiter" eingeführt. Da ich in meinen Seminaren immer wieder Fragen dazu bekomme, möchte ich diese Regelung nocheinmal zusammenfassen:

  • Für Altersteilzeitvereinbarungen, die vor dem 1. April 2003 wirksam geworden sind, gilt weiterhin das "alte" Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer mit 61,5 Jahre bzw. 56,5 Jahre (§ 607 Abs 22 ASVG).
  • Für Vereinbarung, die ab 1. April 2003 bis zum 31. Dezember 2003 geschlossen wurden, gilt die Sonderregelung mit Verlängerungsoption bzw. dem Altersübergangsgeld (§§ 82, 39 AlvG)

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