Entsendeformular (E101) nun online bestellbar!

Auch selbständig Erwerbstätige können sich entsenden!

Wenn es um Entsendungen im Bereich der EG-VO 1408/71 geht, wird im Regelfall immer von unselbständig Erwerbstätigen gesprochen, die in einen anderen Staat entsendet werden. Auch selbständig Erwerbstätige können sich bis zu 12 Monate (mit Verlängerungsoption) in einen anderen Staat selber "entsenden". Das Formular E101 ist notwendig, damit es im anderen Staat zu keiner Versicherungspflicht kommt. Dieses Formular kann nun online auf der Homepage der SVA (Link siehe unten) elektronisch angefordert werden.

 

SVA

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