Kilometergelder bei freien Dienstnehmern beitragspflichtig?

Aufgrund einer unveröffentlichten Entscheidung des VwGH ist die Beitragsfreiheit von Kilometergeldern bei freien Dienstnehmern gemäß § 4 Abs 4 ASVG nicht möglich.

Wie mir mein lieber Freund Wilhelm Kurzböck vor einigen Tagen mitteilte, soll es eine bisher unveröffentlichte Entscheidung des VwGH (2001/08/0176) zum Kilometergeld bei freien Dienstnehmern (§ 4 Abs 4 ASVG) geben. Aufgrund dieser Entscheidung soll die Beitragsfreiheit für Kilometergelder bei freien Dienstnehmern gemäß § 4 Abs 4 ASVG nicht mehr vorliegen. Die Ausnahmebestimmung zur Beitragsfreiheit im § 49 Abs 3 Z 1 ASVG setzt voraus, dass zugleich die Bestimmung des § 26 EStG 1988 angewendet werden muss. Da allerdings freie Dienstnehmer Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit (§ 22 bzw. § 23 EStG) beziehen und § 26 EStG nur die unselbständigen Einkünfte ("Zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit zählen nicht:") regelt, ist die Ansicht des VwGH durchaus vertretbar. 

Wie die Entscheidung nun in der Praxis umzusetzen sein wird, werden die nächsten Wochen zeigen.

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