VfGH hebt die Regelung zur Ungleichbehandlung der gleichgeschlechtlichen Angehörigenmitversicherung auf!

Der VfGH hat mit dem Erkenntnis vom 10. Oktober 2005 (G 87-88/05-12) den Ausschluß der gleichgeschlechtlichen Angehörigeneigenschaft in der österreichischen Sozialversicherung als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31. Juli 2006 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt ist daher weiterhin die Mitversicherung von Lebensgefährten im Rahmen von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ausgeschlossen (siehe dazu § 123 Abs 8 ASVG bzw. § 83 Abs 8 GSVG)

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