Entwurf Schwerarbeiter-Regelung-Verordnung

Die Schwerarbeiterregelung setzt auf den Kalorienverbrauch!

Mit der Pensionsharmonisierung, die mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, wurde u.a. auch eine Regelung für künftige Schwerarbeiter geschaffen. Wer als Schwerarbeiter angesehen wird, soll in einer Verordnung bis spätestens Ende 2006 fest stehen. Die Eckpunkte dieser Regelung liegen nun im Entwurf vor:

  • Bis zum Jahre 2019 sollen für den Anspruch 10 Jahre Schwerarbeit während der letzten 20 Jahre ausreichen - ab dem Jahre 2020 sollen es generell 15 Jahre in der gesamten Berufszeit sein.
  • Der Antritt ist grundsätzlich ab dem 60. Lebenjahr im Übergangsrecht möglich. Im Dauerrecht hängt das Antrittsalter von der Dauer der Schwerarbeit ab.
  • Weitere Voraussetzungen sind sowohl im Dauer- als auch im Übergangsrecht
    1. Arbeit bei extremer Hitze oder Kälte
    2. Arbeit unter chemischer oder physikalischer Belastung
    3. Besonders belastende Arbeit im Pflegebereich
    4. Schwere körperliche Arbeit (Männer 2000 Arbeitskalorien, Frauen 1400 Arbeitskalorien)
    5. Schicht- oder Wechseldienst mit Nachtdiensten
    6. Erwerbstätige Behinderte
    7. Exekutive

Ob der Entwurf allerdings in dieser Form durchgeht ist mehr als fraglich!

 

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