Regierungsvorlage: SRÄG 2006

Das Sozialrechtsänderungsgesetz 2006 sieht folgende Änderungen vor:

- Schaffung einer bundesgesetzlichen Ermächtigung für den Einsatz der e-card (Bestandteile des ELSY) für die Anspruchsprüfung im Bereich der Länder.
- Aufrechnung des jährlichen Service-Entgelts für die e-card mit einer Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld.
- Verlängerung der Schutzfrist nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung.
- Einbeziehung der Funktionäre/Funktionärinnen des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes in die Teilversicherung in der Unfallversicherung nach dem ASVG.
- Gesetzliche Verankerung der besonderen Fördermaßnahmen für Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes für Bedienstete der Sozialversicherung sowie Beachtung der Frauenquote bei der Entsendung von Versicherungsvertreterinnen und Versicherungsvertretern in die Selbstverwaltungskörper.
- Einräumung eines Vorschlagsrechts für die Bestellung eines Mitgliedes des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich für die Austromed – Vereinigung der Medizinprodukte-Unternehmen, Österreich.
- Anpassung der Sozialversicherungsgesetze an gesellschaftsrechtliche Änderungen im Zuge des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005.
- Schaffung einer Meldeverpflichtung für den Beschäftiger/die Beschäftigerin, wenn ihm/ihr überlassene Arbeitskräfte Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erleiden.
- Anpassung der Fristen für eine neuerliche Entscheidung des Hauptverbandes nach einer Aufhebungsentscheidung durch die Unabhängige Heilmittelkommission.
- Ergänzungen in der Berufskrankheitenliste des ASVG.
- Einführung einer Günstigkeitsregel für die Bemessung von Wochengeld für Bezieherinnen von Notstandshilfe.
- Redaktionelle Änderungen und Anpassungen.
- Vornahme einer Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung um Zeiträume der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes.
- Verlängerung der Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung für selbstständig Erwerbstätige bis Ende 2007.
- Anpassung bei im Zusammenhang mit Sonderunterstützungen einbehaltenen und eingehobenen Beiträgen zur Pensionsversicherung an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wegen der Aufhebung des Ausgleichsfonds der Pensionsversicherung.

 

Interessant sind vor allem vier Punkte:

a) Die Verlängerung der Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige bis Ende 2007
b) Vornahme einer Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung um Zeiträume der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
c) Aufrechnung des jährlichen E-Card-Entgeltes mit einer Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld
d) Verlängerung der Schutzfrist nach Ausscheiden aus der Krankenversicherung

Die Beschlussfassung im Nationalrat bleibt abzuwarten.

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