Aufhebung der Bestimmung im EStG zu den Erwachsenenbildnern!

Der VfGH hebt die Sonderregelung zur Erwachsenenbildung auf!

Der VfGH hat mit dem Erkenntnis vom 20. Juni 2006 (G 9/06-7) entschieden, dass der zweite Satz des § 25 Abs 1 Z 5 EStG als verfassungswidrig aufgehoben wird. Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2006 in Kraft.

§ 25 Abs 1 Z 5 EStG enthält die Regelungen zu den Vortragenden und Lehrenden, die unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit beziehen. Für Vortragende und Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen (ist) war eine Ausnahme vorgesehen. Diese wurde mit dem oben angeführten Erkenntnis beseitigt. Aufgrund des Verweises im Sozialversicherungsrecht im Bezug auf die Lohnsteuer, hätte diese auch die Auswirkung eines echten Dienstverhältnisses im SV-Recht.

Vielen Dank für den Tipp an Mag. Ernst Patka!

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