Blum-Prämie einkommensteuerfrei?

Ist die Blum-Prämie wirklich einkommensteuerfrei oder kommt es zu einer Aufwandskürzung?

Die Blum-Prämie (die übrigens vor kurzem erst verlängert wurde), die für die Einstellung eines Lehrlinges gewährt wird, beträgt im ersten Jahr € 400,00, im zweiten Jahr € 200,00 und im dritten Lehrjahr € 100,00 monatlich. Siehe näheres dazu auf der Homepage des AMS.

Im Rahmen der EStRL 2000 Rz. 4857a wird festgestellt, dass diese Prämien gemäß § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG als steuerfrei anzusehen sind und es auch zu keiner Aufwandskürzung kommt. Es sind daher nicht nur die Einnahmen steuerfrei sondern auch die gezahlten Lehrlingsentschädigungen als Aufwand abzuziehen.

Siehe dazu einen ausführlichen Artikel von Erich Wolf, "Blum-Prämien und andere AMS-Förderungen wirklich einkommensteuerfrei?", SWK-Heft 22/2006, S 627.

 

Kommentare (0)