AMS-Beihilfen und steuerliche Aufwandskürzung

Welche steuerfreien Zuschüsse/Beihilfen führen zu keiner Aufwandskürzung.

Das BMF hat nun in einer ergänzenden Information vom 22. Februar 2007 zum EStR-Wartungserlass 2006 II betreffend steuerfreier Zuschüsse/Beihilfen vom AMS klargestellt, dass folgende Beihilfen nicht nur steuerfrei sind sondern auch zu keiner Aufwandskürzung führen:

  • "Blum-Prämie",
  • Lehrlingsausbildungsprämie,
  • Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG),
  • Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG),
  • Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG),
  • Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG),
  • Prämien nach dem Behinderteneinstellgesetz,
  • Altersteilzeitfälle (Hier erfolgt eine Kürzung nur dann nicht, wenn der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzkraft geknüpft ist).

 

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