Keine Anrechnung einzelner Monate einer Schulausbildung als Ersatzzeiten
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 05.04.2007
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Der OGH hat in einer Entscheidung vom 5.12.2006 (10 ObS 179/06f) festgestellt, dass als Ersatzzeiten nur der Besuch eines vollen Schuljahres gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG berücksichtigt werden kann. Wird daher ein Schuljahr nicht vollständig besucht, erfolgt keine aliquote Anrechnung der Monate der Schulausbildung.
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