Erhöhung der Beitragsgrundlage für die Kindererziehungszeiten und Präsenzdienst

Für Kinderzeiten, die gemäß APG angerechnet werden, war die BMGL bisher mit fix 1.350,-- monatlich festgelegt. Mit Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 kommt es nun zu einer jährlichen Aufwertung dieser BMGL. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2006. Im Jahre 2006 gilt eine BMGL von € 1.390,50, im Jahre 2007 sind es monatlich € 1.423,87. Diese BMGL gilt auch für Zeiten des Präsenz-/Zivildienstes.

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