Neue Ausnahmen bei der Ausländerbeschäftigung

Aufgrund einer Änderung der Ausländerbeschäftigungs-VO werden folgende Personengruppen vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen:

Werbemittelverteiler und Zusteller von Tageszeiten und periodischen Druckwerden, wenn eine Vollversicherung gemäß § 4 Abs 1 Z 1 ASVG vorliegt und es sich bei diesen Personen um Ausländer handelt, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Ausländerfreizügigkeit (Neue Mitgliedsstaaten) unterliegen.

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