Keine Beruecksichtigung von Beitraegen zur Selbstaendigenvorsorge bei der Bildung der endgueltigen Beitragsgrundlage

Bei der Berechnung der endgueltigen Beitragsgrundlage im Bereich des GSVG sind die vorgeschriebenen KV- und PV-Beitraege zu den steuerlichen Einkuenften hinzuzurechnen. Lt. Auskunft der SVA NOE gilt dies nicht fuer die Beitraege zur Selbstaendigenvorsorge. Diese werden daher bei der Ermittlung der endgueltigen Beitragsgrundlage nicht hinzugezaehlt.

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