Vom DG übernommene SV-Beiträge des DN - Vorteil aus DV?

Werden im Rahmen einer GPLA dem Dienstgeber die Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben, so besteht im Regelfall nicht die Möglichkeit der Refundierung der Dienstnehmeranteile gegenüber dem Dienstnehmer (Siehe dazu § 60 ASVG). Die Finanz ist bisher davon ausgegangen, dass es sich bei den übernommenen Dienstnehmeranteilen um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis handelt und daher DB, DZ und KommSt fällig wird.

Der UFS Graz RV/0303-6/06 vom 19. August 2008 hat sich nun dieser Sache angenommen und entschieden, dass hier kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegt und somit dies auch die BMGL für DB und DZ nicht erhöht. Allerdings hat die Finanzverwaltung eine Amtsbeschwerde eingelegt! Werden wir sehen, was der VwGH dazu sagt!

Kommentare (0)