Meldung Nebenerwerbe BSVG

Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Nebenerwerbe im Bereich des BSVG für das Jahr 2008 bis 31. März 2009 (Einlangen der Meldung) zu erfolgen hat. Erfolgt keine Meldung, so erhebt die SVB einen Beitragszuschlag von 5% der nachzuzahlenden SV-Beiträge. Hier gibt es nähere Infos.

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