Änderung der Beitragsfreiheit bei Aufwandsentschädigungen von Sportlern

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2009 wurde die Steuerfreiheit von pauschalen Fahrt- und Reisekostenaufwandsentschädigungen von € 30,-- auf € 60,-- (täglich) erhöht. Mit dem 4. SRÄG 2009 zieht nun auch das SV-Recht nach (§ 49 Abs 3 Z 28 ASVG). Die Änderung gilt ab 1. Jänner 2010. Das 4. SRÄG 2009 wird in den nächsten Tagen nach der Abstimmung im Bundesrat im BGBl. veröffentlicht.

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