Eingetragene Partnerschaft - keine Gleichstellung bei Kindern

Homosexuelle Paare können seit 1. Jänner 2010 eine eingetragende Partnerschaft eingehen. Kinder, die einer der Partner in die Partnerschaft einbringt, sind sozialversicherungsrechtlich nicht gleichgestellt den Kindern, die in eine Mann-Frau-Ehe kommen. In einer Ehe sind die Kinder eines Ehepartners aus einer früheren Beziehung beim anderen Ehepartner in der Krankenversicherung mitversichert, solange sie im gemeinsamen Haushalt leben. Gleiches gilt auch für den Anspruch auf Waisenpension.

(Quelle: SVAktuell 1/10)

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