SV-Meldungen von eingetragenen Personengesellschaften und juristischen Person (Update)

Seit 1.1.2014 gibt es (wie bereits berichtet) für eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen für Sozialversicherungsmeldungen nur noch die elektronische Form. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen über keine EDV-Ausstattung und/oder keinen Internet-Anschluss verfügt. Auch können einzelnen KV-Träger keine Ausnahmevereinbarungen abschließen.

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