Umqualifizierung einer Gewinnausschüttung in Geschäftsführerbezug

Der UFS hat sich in der Entscheidung vom 12.1.2009 (UFS Graz RV/0942-G/07) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Gewinnausschüttung in einen Geschäftsführerbezug umqualifiziert werden kann. Anläßlich einer GPLA wurde festgestellt, dass an die beiden wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahre 2006 keine Geschäftsführervergütungen sondern Ausschüttungen gewährt wurden. Obwohl im Anstellungsvertrag ein Bezug von Pauschal € 18.000,-- jährlich vorgesehen war, wurde mittels Umlaufbeschluß der Gesellschafter beschlosen, dass für das Jahr 2006 kein Geschäftsführerbezug zur Auszahlung gelangt. Von Seiten des Finanzamtes wurde eine Beschäftigungsvergütung von € 20.000,-- als angemesen und fremdüblich angesehen und für die Bemessung der Lohnabgaben herangezogen.

Der UFS teilt die Ansicht des Finanzamtes, dass ein Teil der unter dem Titel "Ausschüttung" gewärten Beträge nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt die Wurzel nicht in der Gesellschafterstellung hat, sondern als Vergütung anzusehen ist, die den beiden wesentlich Beteiligten für ihre Beschäftigung als Geschäftsführer der Gesellschaft gewährt wurden. Auch die angenommene Schätzung durch das Finanzamt wurde vom UFS als OK befunden.

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