Beitragspflicht für Gewinnausschüttungen im GSVG - ab 1.1.2016 geht es los!

Aus der neuen Kapitalertragsteuererklärungen (Ka1), die mit 1.1.2016 zu verwenden sind, ist zu entnehmen, dass zukünftig auch der Namen, die Sozialversicherungsnummer für Personen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem GSVG versichert sind sowie die Bruttoausschüttung anzuführen sind.

Hier ist das neue Formular1 (siehe Seite 20).

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