Erlass des BMF bezüglich Reinigungsleistungen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 kam es auch zu einer Änderung bezüglich der Regelungen des § 19 Abs 1a UStG (Reverse Charge) bei Reinigungsleistungen an/in Gebäuden. Aufgrund des Verweises bei der Auftraggeberhaftung zum § 19 Abs 1a UStG kommen diese neuen Regelungen bezüglich Reinigungsleistungen bei einer Weitergabe dieser Leistungen ebenfalls zur Anwendung. Das BMF hat vor drei Wochen einen Erlass bezüglich der Klarstellung "Was unter Reinigungsleistung zu verstehen ist?" veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.
 

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