Meldeverpflichtung nach § 109a EStG - neuer Erlass

Seit 1. Jänner 2002 besteht eine Meldeverpflichtung für bestimmte Berufsgruppen sowie für freie Dienstnehmer (§ 4 Abs 4 ASVG). Seit kurzem gibt es einen Erlass, der den § 109a EStG näher erläutert.Durch Klick auf den Link können Sie den Erlass lesen.

 

Erlass nach § 109a EStG

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