Befreiung der AlV-Beiträge für ältere Dienstnehmer soll fallen!

Lt. den Rechtsnews 2011, 10858 von LexisNexis soll die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des AlV-Beitrages nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis Ende 2015 ausgesetzt werden. Für Personen, die die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des AlV-Beitrages bereits vor dem 1.7.2011 wirksam wurde, soll diese jedoch auch weiterhin gelten. Die Regelung soll mit 1.7.2011 in Kraft treten (Initiativantrag 31.3.2011, 1502/A) 

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