Vermittlung von Autoverkäufen ist kein Werk

Wenn sich jemand auf unbestimmte Zeit verpflichtet, Autos für ein Unternehmen auf Provisionsbasis zu verkaufen, so kann nicht von einer Erbringung "einzelner Werke" gesprochen werden, sondern von einer (fortlaufenden) Dienstleistung. In diesem Verfahren wurde aber nicht geklärt, ob es sich um ein freies oder ein echtes Dienstverhältnis handelt (VwGH 2007/08/0129 vom 24.11.2010)
(Quelle: Wiku Personal-Aktuell, Ausgabe 4/2011)

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