Verordnung betreffend Meldeverpflichtung Grenzen Niedriglohnbezieher AlVG 2012 Erstellt von Dr. Stefan Steiger, am 12.09.2011 | Gelesen: 3641 mal Nach meinen Berechnungen sollten die Grenzen fuer die Niedriglohnbezieher im Bereich des AlVG im Jahre 2012 wie folgt lauten: - bis € 1.186,-- 0% - bis € 1.294,-- 1% - bis € 1.456,-- 2% - Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren Rückerstattung von AlVG-Beiträge bei Mehrfachversicherung möglich? Verlängerung des „Wartetastenzeitraums“ für Selbständige und Land- und Forstwirte (§ 15 Abs 5 AlVG iVm § 80 Abs 10 AlVG) Novelle AlVG, FLAG, IESG - Schon wieder etwas Neues? Kommentare (0) Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.
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