Rückerstattung von AlVG-Beiträge bei Mehrfachversicherung möglich?

Die Neuregelung des AlVG sieht auch eine Rückerstattung von Dienstnehmeranteilen der AlVG-Beiträge vor, wenn eine Person durch eine Mehrfachversicherung Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage leistet.

Mit einer Neuregelung durch das Arbeitsmarktreformgesetz 2004 kommt es u.a. auch zu einer Neuregelung im Bereich des Beitragsrechtes. Der § 45 Abs 2 AlVG sieht vor, dass bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage (durch zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse) die jeweiligen Bestimmungen des § 70a ASVG zur Anwendung kommen. Rückerstattet wird der jeweilige Dienstnehmeranteil.

Somit besteht ein Rückerstattungsanspruch innerhalb von drei Jahren nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres mit einem Beitragssatz von 3%. Der Rückerstattunganspruch ist beim jeweiligen Krankenversicherungsträger zu stellen.

Die Neuregelung wird voraussichtlich mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten.

Bitte beachten Sie, dass die Gesetzwerdung noch abzuwarten ist.

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