Kleinstunternehmerregelung und GesBR-Gesellschafter

Wie ich vor einigen Tagen von ein paar Kollegen erfahren habe, akzeptiert die SVA derzeit keine Anträge bezueglich der Kleinstunternehmerregelung (§ 4 Abs 1 Z 7 GSVG) und GesBR-Gesellschafter. In der Begründung wird angefuehrt (aus dem Bescheid geht hervor, dass es eine neue Weisung gegeben hat), dass ein GesBR-Gesellschafter nicht nachweisen kann, dass seine Umsaetze die Grenze gemaess § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht ueberschreitet. Meines Erachtens ist dieser Nachweis aber schon zu erbringen, da ja der GesBR-Gesellschafter keine Umsaetze im Sinne des UStG taetigt. Durch eine Bestaetigung der Nichtveranlagung durch das Finanzamt (Ausdruck aus Finanz-Online) kann dies relativ leicht erbracht werden. 
Meines Erachtens ist die Ansicht der SVA in diesem Bereich nicht richtig.

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