Beitragsrechtliche Änderungen im GSVG durch das Stabilitätspaket

Mit dem Stabilitätspaket bleiben leider auch die GSVG-Versicherten nicht verschont. Folgende Änderungen sind geplant (das BGBl. ist noch nicht veröffentlicht).
- Ab 1. Jänner 2013 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 105,-- außertourlich erhöht - zusätzlich zur "normalen" Erhöhung.
- Von 1. Jänner 2013 bis zum 31. Dezember 2017 wird die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage nicht weiter abgesenkt (ursprünglich war eine Absenkung bis zum Jahre 2016 auf die Höhe der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen). Durch das Stabilitätspaket wird die Mindestbeitragsgrundlage für fünf Jahre auf dem Niveau des Jahres 2012 fixiert. Die weitere Absenkung erfolgt dann wieder ab dem 1.1.2018.
- Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung wird von derzeit 17,5% auf 18,5% ab 1. Jänner 2013 erhöht.

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