Meldung der Nebentätigkeit 2012 im BSVG bis spätestens 30. April 2013

Für jene Personen, die 2012 Einnahmen aus Nebentätigkeiten nach dem BSVG bezogen haben (siehe dazu Anlage 2), besteht bis 30. April 2013 die Verpflichtung, diese bei der SVB zu melden. Zu beachten ist, dass die Meldung bereits mit diesem Datum bei der SVB eingelangt ist. 

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