Außgerwöhnliche Belastung reduziert das Erwerbseinkommen nicht!

Der OGH hat sich mit der Entscheidung 10 Obs 24/13x vom 16.04.2013 mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine steuerliche außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG das Erwerbseinkommen bei Pensionszuverdienst reduziert.

Als Erwerbseinkommen wird der § 91 ASVG herangezogen. Gemäß § 91 Abs 1 Z 1 ASVG ist bei unselbständiger Erwerbstätigkeit das gebührende Entgelt bzw. gemäß § 91 Abs 1 Z 2 ASVG bei selbständiger Erwerbstätigkeit der auf den Kalendermonat entfallende Teil der nachgewiesenen Einkünfte aus dieser Tätigkeit heranzuziehen. Da die außergewöhnlichen Belastungen weder das Entgelt noch die steuerlichen Einkünfte mindern, bleiben dieser außer Ansatz.

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