Führung eines lückenlosen Fahrtenbuchs bei halbem Sachbezug nicht unbedingt notwendig!

In der Praxis verlangen GPLA-Prüfer immer ein lückenloses Fahrtenbuch zum Nachweis des halben Sachbezugswertes (maximal 6.000 KM pro Jahr). Der VwGH ist mit der Entscheidung 2011/13/0074-5 vom 24.09.2014 der Ansicht, dass ein lückenloses Fahrtenbuch nicht unbedingt notwendig ist. 

Wird mit Unterlagen nachgewiesen, dass die Differenz zwischen der Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer und der nachgewiesenen beruflich veranlassten Fahrten den in der VO genannten Wert nicht überschreiten, so reicht dies als Nachweis aus!

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