Außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage

Mit der Steuerreform, die grundsätzlich mit 1.1.2016 in Kraft treten soll, ist auch eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Höhe von € 100,-- vorgesehen. Diese soll nicht nur in der Krankenversicherung sondern generell anzuwenden sein. Nähere Infos zur Gegenfinanzierung der Steuerreform - siehe hier.

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