Geplanter Wegfall bestimmter Befreiungsbestimmungen im ASVG

Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 werden voraussichtlich auch folgende Befreiungsbestimmungen im § 49 Abs 3 ASVG wegfallen:

Fehlgeldentschädigungen (Z 3), Werkzeuggelder (Z 6), Familienbeihilfen (Z 8), Prämien für Diensterfindungen und Jubiläumsgelder (Z 10), Haustrunk (Z 14), Freimilch (Z 15), Beförderung der eigenen DienstnehmerInnen bei Beförderungsunternehmen (Teil der Z 20), Prämien für betriebliche Verbesserungsvorschläge (Z 24), Nachlässe bei Versicherungsprämien (Z 25) sowie Aufwendungen für Au-pair-Kräfte (Z 27)

Zu erwähnen ist aber, dass es bezüglich der Mitarbeiterrabatte eine vollständige neue Regelung geben soll!

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