Auch bei Nutzung von fremden Kfz kann KM-Geld sv-frei sein!

"Wie sind Kilometergelder steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln, wenn der Dienstnehmer für seine Dienstfahrten ein KFZ nutzt, das nicht in seinem Eigentum steht, sondern ihm von Freunden oder Bekannten kostenlos zur Verfügung gestellt wird?

Für eine steuer- und beitragsfreie Behandlung der amtlichen Kilometergelder ist es Voraussetzung, dass der Dienstnehmer für den Betrieb des KFZ selbst aufzukommen hat (er muss also nicht unbedingt der Eigentümer des KFZ sein). Wird dem Dienstnehmer aber das KFZ von Freunden völlig kostenlos zur Verfügung gestellt und entstehen ihm darüber hinaus auch keinerlei sonstigen Aufwendungen (weil z. B. auch die Benzinkosten von den Freunden übernommen werden), dann besteht sehr wohl Steuer- und Beitragspflicht. Trägt der Dienstnehmer aber bestimmte Aufwendungen (wie z. B. die Benzinkosten, Steuern oder Reparaturkosten) selbst, dann können Kilometergelder grundsätzlich steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden."

(Quelle: NÖDIS, Juli 2015)

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