Pauschbetrag für steuerfreie Aushilfen

Wie bereits an dieser Stelle berichtet, kommt es ab 1.1.2017 zu einer Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen, die an nicht mehr als 18 Tagen beschäftigt werden.

Am 25.10.2016 wurde eine Änderung des ASVG in Begutachtung geschickt, dass für diese Aushilfen die DN-Anteile - nämlich 14,12% - sofort beim Dienstgeber zu entrichten sind, wenn der Dienstnehmer daneben in einem Dienstverhältnis steht, dass die Vollversicherung nach dem ASVG begründet (im Gegenzug wird der Dienstgeber von den Unfallversicherungsbeiträgen befreit). Ab dem 19. Tag gelten wieder die "allgemeinen" Regelungen für Aushilfen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten!

Hier geht es zu den geplanten Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Beg...

Ich bin gerade am Vorbereiten der Unterlage für unsere Änderungsseminare 2016/2017. Aber eine Fülle an so vielen "unausgereiften" Regelungen, die miteinander nicht abgestimmt sind, habe ich in den letzten Jahren nicht gesehen! Mir tun jetzt schon die PersonalverrechnerInnen leid!

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