EU-Datenabgleich Sozialversicherung kommt!

Obwohl bereits für 2012 angekündigt, geht es nun wirklich los! Mit 3. Juli 2017 begann die zwei-jährige Übergangszeit für die nationale Implementierung des elektronischen Austausches von Sozialversicherungsdaten. Alle betroffenen Institutionen sind gemäß § 5 Abs 6 SV-EG verpflichtet, ab spätestens 3. Juli 2019 den Datenaustausch von Sozialversicherungsdaten im Anwendungsbereich der VO 883/2004 ausschließlich elektronisch durchzuführen! Der Hauptverband wird in Österreich als einzige Zugangsstelle fungieren.

(Quelle: Info Hauptverband IESV-32.80/17 BA vom 17.8.2017)

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